Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.09.2005, 20:54   #7
Artos
auffällig unauffällig
 
Benutzerbild von Artos
 
Registriert seit: 16.06.2002
Ort: östliches Ostsachsen
Fahrzeug: ...Bj 89 mit Boxermotor im Heck :)
Standard

Zitat:
Zitat von don_franco
müsste John wissen: was wäre wenn man mit einer solchen "Lackierung" gleich welche Automarke, eine legale Zulassung im Ausland bekäme, würde man dann an der dt. Grenze oder innerhalb der dt. Grenze gezwungen, das Auto abzustellen ?? ( Verbot der Weiterfahrt ?? ) Wäre dann der jeweilige Fahrer haftbar, weil man ihm unterstellt, er hätte das vorher wissen müssen, dass solch Fahrzeug in der BRD nicht erlaubt ist ?? Woher sollte auch der Eigner wissen das gerade dies verboten ist ??
...nein, so arg ists nun auch net. wenn zB ein ami mit original US beleuchtung und rundrum verdunkelten scheiben nach deutschland einreist, kann er natürlich auch so weiterfahren. --> bewegen in deutschland mit ausländischer zulassung (so die gesetze das dort zulassen) ok, aber zulassen in deutschland no chance.

greetz
der art
Artos ist offline   Antwort Mit Zitat antworten