SORRY einer mal schneller gefragt
Zitat:
Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs
Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
|
hey wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das, das die kleinen grünen Helfer auf den öffentlichen Wegen entweder ein reges Wissen mitschleppen müssen, oder direkt sich mit einem Fachhändler/bzw.Hersteller auseinander setzen um heraus zu finden ob diese jene welche Felgen/
Reifen überhaupt genemigt sind Oder
Hast Du hierauf schon eine amtliche Antwort
gruss
Horst
P.S. oder ist es doch so, das der Kraftfahrer selbst hierfür den Beweis antreten muss
