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Alt 23.09.2005, 14:49   #3
engel
Drive with BMW
 
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SORRY einer mal schneller gefragt



Zitat:
Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs
Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
hey wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das, das die kleinen grünen Helfer auf den öffentlichen Wegen entweder ein reges Wissen mitschleppen müssen, oder direkt sich mit einem Fachhändler/bzw.Hersteller auseinander setzen um heraus zu finden ob diese jene welche Felgen/
Reifen überhaupt genemigt sind Oder

Hast Du hierauf schon eine amtliche Antwort

gruss
Horst

P.S. oder ist es doch so, das der Kraftfahrer selbst hierfür den Beweis antreten muss
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