Zitat:
Zitat von Novipec
na dann ... praktische Erfahrungen
ein Anruf (gerade eben) bei meiner Gesellschaft (WGV) und mir wurde mitgeteilt, daß die Gasanlage nicht zu den zuschlagspflichtigen Zubehörteilen zählt - also KEIN Zuschlag dafür fällig ist 
|
Na dann mein Recherche-Ergebnis:
habe mir auch mal die Bedingungen der von Dir genannten Versicherung (WGV) angesehen. Sie ist bisher die
einzige Versicherung, die ausdrücklich in Ihren Versicherungsbedingungen die Gas-Anlage in der Liste der beitragsfrei mitversicherten Zubehörteile aufführt. D.h. das Telefonat kann man sich ersparen, da positiv geklärt.
Dafür ist sie bei den übrigen Zubehörteilen extrem knickerig, da sie den Grenzwert für beitragsfreies Zubehör (wie Navi) mit 1.000 EUR extrem tief setzt, und für Autotelefon z.B. immer einen Zuschlag fordert. Zudem hat sie den Rabattretter erst ab SF30 und nicht wie die meisten anderen Versicherer ab SF25, und schlechtere Rückstufungsregelungen im Schadensfalle. Halt echt schwäbisch
Von der HUK/HUK24 inzwischen Rückmeldung: Gasanlage sei beitragsfrei mitversichert bis 3.000 EUR, aber unabhängig von weiterem Zubehör (wie z.B. Navi, Tel.), für das die 3.000 EUR-beitragsfrei-Grenze eigentlich gilt. Etwas schräge Auskunft, aber na ja. Beitragsrabatt gebe es nicht.
Von der "ADAC"-Versicherung (= Dt.Herold) ebenfalls Rückmeldung: Gasanlage sei beitragsfrei mitversichert, unabhängig von der Wertgrenze von 5.000 EUR (für Navi etc.). Ab nächstes Jahr gäbe es zudem zusätzlich 5% Beitragsrabatt.
Gerling hat ja wie gesagt einen Ökotarif für bivalente und monovalente Gasfahrzeuge. Gasanlage ist beitragsfrei mitversichert, für bivalente Fahrzeuge gibts 10% Beitragsrabatt.
Ist schon spannend, so ein Vergleich, und noch spannender, wie wenig die Hotlines eigentlich Ahnung haben (es sei denn es steht ausdrücklich in den Bedingungen wie bei der WGV, aber dann braucht man ja auch keine Hotline).
Greets
RS744