Da habe ich einen interessanten Link für Dich: 
 Hier.
 Hier. 
Unter anderem steht dort folgendes: 
Folien, Aufkleber, Ätzungen, Lackierungen von Scheiben
Scheiben in Fahrzeugen sind bauartgeprüft. 
Jedwede Änderung an bauartgenehmigten Teile bringt die Genehmigung zum erlöschen. 
Sollen Folien aufgebracht werden, so muss das eine geprüfte Folie sein, die mit einem Prüfzeichen dauerhaft versehen ist. Auf den vorderen ungetönten Seitenscheiben ist eine klare ungetönte Folie nur zulässig, wenn in der allgemeinen Bauartgenehmigung die Benutzung auf diesen Scheiben zugelassen ist. Die im Teilegutachten abgedruckten Anbaubedingungen sind immer zu beachten. Auf der Windschutzscheibe sind Folien unzulässig. Für Aufkleber wie zum Beispiel die Vignette zur ausländischen Autobahnbenutzung oder Ähnliches wird auf das Prüfzeichen verzichtet, jedoch darf die gesamte beklebte Fläche je Scheibe nicht mehr als 0,1m² betragen. Die Gravur der Fahrzeug-Ident-Nummer auf die Scheibenoberfläche ist zulässig. 
Lackieren der Scheiben sowie Ätzungen bzw. andere als die oben genannten Gravuren der Scheibenoberfläche sind nicht zulässig. 
TÜV und DEKRA sind sich in diesen Punkten einig. Den Link zur Dekra habe ich 
 hier.
 hier.