Hi !
Wenn er durch die Zeugen beweisen kann, daß er das Auto dort gekauft hat,
gilt der mündliche Vertragsabschluss.
Soll heißen : Der Kaufvertrag ist zustande gekommen.
Das Schöne jetzt für ihn :
Ob mit Formular oder ohne , es gelten die gesetzlichen
Bestimmungen ! Somit ist der Händler definitiv in der Gewährleistung und hat
noch schlechtere Karten, als wenn er einen Vertag mit Zusätzen schriftlich abgeschlossen hätte.
Wichtig sind die beiden Zeugen. Diese müssen bestätigen, daß es KEINE
Nebenabreden gab , wie Bastlerfahrzeug etc.
Gruß
Knuffel
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