na dann...praktische Erfahrungen  
 
   
 
also:
ein Anruf (gerade eben) bei meiner Gesellschaft (WGV) und mir wurde nach 2 Minuten in  der Warteschlange (Rückfrage) mitgeteilt, daß die Gasanlage nicht zu den zuschlagspflichtigen Zubehörteilen zählt - also KEIN Zuschlag dafür fällig ist 
 
   
  
 .
Sparende Grüße,
Chris