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Alt 01.09.2005, 07:45   #7
Profiler
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Die Fa. muß das Auto auch ohne Bezahlung herausgeben. Ansonsten wäre es Unterschlagung.
Die Fa. kann dann die Rechnung einklagen!!

Sie dürfen die Anlage noch nicht einmal wieder ausbauen.
Weil dies von manchen Kunden ausgenutzt wird sind manch kleine Betriebe pleite gegangen.

Könnte die Fa. das Auto einbehalten käme das ja einer Erpressung gleich, sie könnte jeden Preis fordern ob berechtigt oder nicht!!!

Wenn Dir ein bezifferbarer Schaden entstanden ist so kannst Du diesen mit Sicherheit geltend machen.

Bevor Du mit denen verhandelst solltest Du Dir aber Rat bei einem RA holen.
Die paar Euro für die Beratung (sofern Du keinen RS hast) lohnen bestimmt.
Dann kannst Du der Fa. gleich die richtigen Argumente vor den Latz knallen falls sie Dir nicht entgegen kommen wollen.

Denn Tip von Mike mit der Bedrohung würde ich lassen, sollte es später zu einer Verhandlung kommen stehst Du evtl. als Lügner da.
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