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Alt 01.09.2005, 07:21   #5
reihali
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Hi die kosten für ein oder zwei Nächte Unterkunft muß der Umbauer bezahlen. Auch die Mehrkosten für die Nachhausefahrt. Er hat sie auch verursacht, wenn auch nur fahrlässig. Obwohl ich das Verhalten nicht mehr fahrlässig nennen würde. Viele Werkstätten machen auf die Tour. Auf alle Fälle würde ich ihm das Geld nicht schenken. Gruß reihali
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