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Alt 19.08.2005, 09:23   #6
RS744
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Zitat:
Zitat von Newbie
Um das Fahrverbot wirst Du leider nicht herumkommen! Meines Wissens hast Du jedoch 1/2 - 1 Jahr Zeit, das Fahrverbot anzutreten.
Die Fahrerlaubnis kann während dieser Zeit auch bei einem Anwalt deines Vertrauens hinterlegt werde
Zum Nachlesen hier mal § 25 StVG:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25.php
Es sind also nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat
Es sind max. 4 Monate (seit Eintritt der Rechtskraft) bis zur Abgabe des FS, vgl. § 25 (2a) StVG
Das Gesetz bestimmt, daß der FS in amtliche Verwahrung während der Abgabezeit muß. Woher hast Du das also, daß der eigene Anwalt reicht?

I.ü. gab es Anfang 2005 eine Gesetzesinitiative, wonach die zeitliche Wahlmöglichkeit für die Abgabe des FS gestrichen werden sollte. Weiß jemand, was daraus geworden ist? Ist der oben verlinkte Gesetzestext noch aktuell?

Greets
RS744
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