Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.08.2005, 23:01   #1
engel
Drive with BMW
 
Benutzerbild von engel
 
Registriert seit: 05.01.2005
Ort: Uedem
Fahrzeug: 730ILA Bj 06.89 m.M5 Motor, 740ILA 05.92
Ausrufezeichen FAHRVERBOT!!Fussgänger für 4 Wochen

Ich würde gerne Eure Meinung zu diesem was mir zugestellt wurde hören.

Also habe heute ein Bußgeldbescheid bekommen. Gleich vorweg, es war und ist berechtigt.

Auf einer Autobahn erlaubte 120kmh und ich fahre ein "kleines" Geschwindigkeitsspiel mit einem "unscheinbaren" neuen 5er BMW.
Nunja ich dachte wohl mal schauen was der "Kleine" so kann und er konnte eine Menge, nämlich ein Bildchen blinkend zeigen ***bitte folgen ***

Abgelesen vom Tacho 210kmh, Toleranz abgezogen verbleiben lt der netten Dame 170kmh also 50kmh.

Nunmehr ist der Bescheid heute eingegangen

Kosten inkl, Gebühren 130.- € nun das ist glaube ich zu vertreten, aber lt neuem Gesetz 4 Wochen ***Fußgänger***

Und nur 4 Wochen, weil noch nicht neagtiv in Erscheinung getreten. Ansonsten wären es 2 Monate

Jetzt meine Frage an Euch, macht es sinn dem netten Amt ein Schreiben zu zusenden mit der Bitte auf das Fahrverbot zu verzichten und das Bußgeld gleichzeitig zu erhöhen ??????? schieße ich mir dabei vielleicht ins eigene Knie

Begründung : Ich bin des öftern als Außendienstler unterwegs und benötige eigentlich meinen Lappen.

Wie seht Ihr das ?? oder ist es doch sinnvoller einfach mal eine "kleine" Pause einzulegen ??

Habt Ihr selbst schon vor so einer Entscheidung gestanden ??

Nochmals es gibt keine Rechtfertigung für solch ein "Fehlverhalten" , aber wer hat sich nicht selber schonmal dabei erwischt

Gruss
Horst

P.S. achja habe 4 Monate Zeit den F-schein abzugeben.
engel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten