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Alt 13.08.2005, 19:59   #3
Kramer
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Hi Severin,

Zitat:
Zitat von Stockemann
Ob der zweite nun aber auch nein sagen darf ?
Darf er, da er ja durch das Gebot von mahoo63 nicht mehr Höchstbieter war und somit nicht mehr zur Abnahme / Erfüllung verpflichtet ist.

Grüße

Kramer
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