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mahoo63 = Ebayname ist das jemand von hier????
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13.08.2005, 19:59
#
3
Kramer
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2
Hi Severin,
Zitat:
Zitat von
Stockemann
Ob der zweite nun aber auch nein sagen darf ?
Darf er, da er ja durch das Gebot von mahoo63 nicht mehr Höchstbieter war und somit nicht mehr zur Abnahme / Erfüllung verpflichtet ist.
Grüße
Kramer
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