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Zitat von toocool
Diesen Gequirlten Kagg schreibt mittlerweile fast jeder unter seine Auktionen. Ist aber Unfug. Du _kannst_ schlicht und ergreifend mal so garnichts von jemandem _einklagen_ der nach erfolgter Auktion den ersteigerten Artikel nicht bezahlt, weil Dir KEIN Schaden entsteht. Wennd er Käufer nicht zahlt, kann man über ein ebay-Formular die Verkaufsprovision zurückfordern und den Artikel nochmal neu einstellen.
Einzige Ausnahme sind z.B. Konzertkarten oder sonstige Eintrittskarten, weil die u.U. wertlos werden und nicht nochmal neu eingestellt werden können.
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Da muß ich Dir widersprechen! Auto verkauft von A nach D. Der Käufer meinte, dass ihn die Sache nix angeht - Klage bei meinem Wohnsitzgericht. Klage ruhend, nachdem er es nach Vorladung zu Gericht vorzog, den eingeklagten Betrag in Raten zu zahlen.
Das mit der 25% oder so ist wirklich Quatsch. Aber man kann die Differenz zwischen ursprünglichem Verkaufserlös und dem Erlös aus der neuerlichen Auktion geltend machen. Cabrio im Mai ist auch laut Gericht mehr wert als Cabrio im August nach Durchlaufen aller eBay-Instanzen.
Details gerne per U2U!