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Zitat von Erich
Spaßbieter zahlen 30 % des Kaufpreises ! Viel Spaß beim bieten!
Ohaaa, 30% 
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Diesen Gequirlten Kagg schreibt mittlerweile fast jeder unter seine Auktionen. Ist aber Unfug. Du _kannst_ schlicht und ergreifend mal so garnichts von jemandem _einklagen_ der nach erfolgter Auktion den ersteigerten Artikel nicht bezahlt, weil Dir KEIN Schaden entsteht. Wennd er Käufer nicht zahlt, kann man über ein ebay-Formular die Verkaufsprovision zurückfordern und den Artikel nochmal neu einstellen.
Einzige Ausnahme sind z.B. Konzertkarten oder sonstige Eintrittskarten, weil die u.U. wertlos werden und nicht nochmal neu eingestellt werden können.