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Alt 29.07.2005, 00:57   #5
nob
RAUBSAUGER©
 
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Der beklagte kann dein privat beauftragtes Gutachten anfechten und einen gerichtlich bestellten Gutachter verlangen. Somit liegst Du richtig wenn Du erst einen Anwalt die üblichen Drohungen ausstößen lässt und das Gericht das Gutachten beauftragt.

Hast Du denn schon mal versucht jemand in München zu finden, der sich dem Wagen annimmt? Oft kann der Kunde beim Hersteller mehr erreichen als ein Händler oder ein Mitarbeiter in der NL.

Oder mach ein Transparent auf den Wagen und park Ihn vor der Werkstatt: DIESER BMW IST UNBENUTZBAR UND IRREPARABEL. TROTZ GARANTIE.

Incl. Smart-Miete ist das billiger als die Klage.
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