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Alt 12.07.2005, 11:56   #5
Krüll
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.07.2004
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: BMW 750i
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Hallo

Ich kann nur noch einmal empfehlen das durch die Werkstatt machen und auf der Rechnung genau bestätigen zu lassen.

Du wirst vielleicht mal in die Lage kommen, dass du nachweisen musst, dass du es nicht genau anders herum gemacht hast, und jetzt statt wirklicher 290.000km nur 160.000km auf dem Tacho hast. Immerhin kann der Fachmann sehen, dass der Chip getauscht wurde. Hoffentlich hast du dann Beweise wie ein lückenloses Fahrtenbuch. Du kannst nicht wissen, wie böswillig der eventuelle Käufer sein wird, und mit welchen Tricks er vielleicht versuchen wird das Auto zurückzugeben.

Vor Gericht zählt zuerst einmal die Tatsache, dass du nachweislich den Chip getauscht hast. Den Rest wirst du beweisen müssen, ich hoffe du kannst das dann.

Gerhard
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