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Alt 12.07.2005, 09:50   #2
Tobeco
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Dürfte kompliziert werden!

Zitat:
Tachomanipulation strafbar

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Seit Freitag ist das Manipulieren von Tachometern oder Geschwindigkeitsbegrenzern unter Strafe gestellt. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Bisher konnten sogenannte "Tacho-Justierer" wegen einer Gesetzeslücke in der Regel nicht belangt werden.

Die entsprechenden Passagen im Straßenverkehrsgesetz im Paragraph 22b "Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitbegrenzern" lauten: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, 2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder 3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solcher Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
Einzige möglichkeit, geh in eine autorisierten Fachwerkstatt und lass Dir schriftlich bestätigen das daß Kombi getauscht und der Kilometerstand angepasst wurde.
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Gruss Toni
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