Zitat:
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Zitat von hanmeiser
Öh, ich habe sie gelesen.
Da steht:
"An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden."
Das heißt ja wohl Windschutzscheibe und Seitenscheibe vorne.
"Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen."
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Ganz genau. bobocpp versteht da was nicht

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