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Alt 29.06.2005, 08:25   #4
Merlin
Cruiser
 
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Moin Hepp,

generell ist es richtig, daß der Vertragspartner, ob nun NL, BMW-Händler oder irgendein Händler (markenungebunden) das Recht auf Nachbesserung hat. Das erste halbe Jahr, sieht es so aus, daß er Dir nachweisen müßte, daß der Schaden nicht vorhanden war, danach tritt für das nächste halbe Jahr die Beweislastumkehr ein, also Du mußt ihm nachweisen, daß ein Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war, bzw. dessen Ursache. Soweit die Lage, wenn keine Gebrauchtwagenversicherung besteht. Wenn eine besteht, greifen die AGB's der Versicherung, die höchst unterschiedlich sein können, bitte hier unbedingt selbige in der Police durchlesen und danach vorgehen.

Der Händler hat zwar das Recht, den Schaden selber zu beheben, jedoch darf Dir kein Schaden daraus entstehen. d.h. Dein Aufwand zu ihm zu fahren müßte Dir vergütet werden. Bei 600 km einfache Strecke, klingt nach Bayern oder Baden-Württemberg, wird der Händler Dir bestimmt die Erlaubnis geben, den Schaden vor Ort instandsetzen zu lassen. Lasse Dir dies dann schriftlich geben !!!

Wenn Du fragen hast, meldst Dich.

Gruß
Jochen
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Auge um Auge macht die Welt blind.
(Mahatma Gandhi)
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