Kannste so gehen lassen. Der Zusatz 1 von grizzly ist nicht schlecht, aber nicht unbedingt notwendig. Den Satz "Das KFZ 1Z8749S421425 weist erhebliche Mängel auch technischer Art auf, dem Verkäufer sind nicht alle Mängel bekannt!" würde ich umformulieren wie folgt:
"Das KFZ 1Z8749S421425 weist erhebliche Mängel, auch technischer Art auf, welche dem Verkäufer mangels Sach- und Fachkenntnissen nicht alle bekannt sind. Der Käufer wurde auf diesen Umstand hingewiesen und erklärt ausdrücklich, dieses zu akzeptieren und den Verkäufer von jeglicher Haftung für jedwede jetzt oder später festgestellten Schäden oder deren Folgen zu entbinden." Das sollte in jedem Fall genug Persil sein.

Zusatz 2 von grizzly würde ich weglassen, da er impliziert, dass sich das Fahrzeug in einem irgendwie nutzbaren Zustand befindet, was ja aber nicht der Fall ist. Es kann Dir zwar aufgrund der Haftungsausschlussklausel nichts passieren, aber man sollte sich Verdruss sparen, wenn möglich.
Gruss
Franz
[Bearbeitet am 16.10.2002 von Franz3250]