... ist deutsches Recht meine Spezialität. Aber ich würde folgendes hinzufügen:
1) Der Käufer hat sämtliche Informationen über Zustand und Geschichte des Kaufgegenstandes herbeigeschafft oder eingesehen und erklärt sohin, den Zustand des Kaufgegenstandes zu kennen.
2) Der Käufer übergibt dem Käufer den Kaufgegenstand so wie er diesen besessen und benutzt hat.
... das und Fewa Color : Mehr kannst Du für Deine Buntwäsche nicht tun