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Alt 16.10.2002, 19:46   #3
Janmann
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Dürfte passen, da man als verkaufende Privatperson jegliche Gewährleistung ausschliessen kann. Und das tust du ja im Text.
Du darfst jedoch nichts arglistig verschweigen - auch darauf weist du hin. Dürfte meiner Ansicht nach also OK sein.
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