Hi B11,
hast sicherlich recht mit Deiner Schilderung, allerdings, vor dem Hintergrund, daß er den Wagen unbedingt wiederaufbauen möchte, wäre natürlich ein hohes Gutachten optimaler, da er ja bei Darlegung eines berechtigten Interesses (was recht lax gehandhabt wird) auch Reparaturen bis zu 30% über Wiederbeschaffungswert/Gutachten machen lassen darf, was ihm bei der Ausführung natürlich zugute käme. Ansonsten hast Du natürlich recht.
Gruß
Volker
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