hm, keine Entschädigung klingt auch seltsam...
Ist der Versicherungsvertrag in Deutschland geschlossen?
Wenn ja, gilt hier mal kurz gesagt folgendes:
Das VU weist dem VN grobe Fahrlässigkeit nach...
Bedeutet, wenn sie den Beweis führen kann, keine Zahlung.
Die fehlende Wegfahrsperre bedeutet in Dtl. lediglich 10% Abschlag von der Entschädigungsleistung...
Gruß
Karsten