Hi,
sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen ist es unerheblich ob die Scheinwerfer eingetragen sind oder nicht. Es kommt lediglich dann auf die Vermeitbarkeit des Unfalls an.. und das wird unabhängig von der Zulassung der Scheinwerfer von einem Gutachter festgestellt. D.h. wenn die Xenon-Scheinwerfer trotz Erlöschen der BE einwandfrei funktionierten und des Sichtfeld des Fahrers dadurch nicht schlechter ( sondern sogar besser.. vorausgesetzt Lichtfarbe ist im zulässigen Bereich ) ist, dann haben Regressforderungen von Versicherungen vor Gericht keine Chance. Problematisch wird es nur wenn der Unfall durch evtl Blendung eines anderen Verkehrsteilnehmers entstanden ist... und dieses kann bei Xenon-Umbauten schnell geschehen. Die Streischeiben vom orginalen Xenon sind anders als die der H1-Scheinwerfer. Anstatt der 45Grad Schräge wird das Licht in einer Art "Treppe" zur Seite abgestrahlt.
Ich hab meine Scheinwerfer auch umgebaut... lasse das aber gar nicht erst eintragen, bzw. versuche dieses
Gruß,
Pit