Thema: ebay Ärger
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Alt 17.05.2005, 13:10   #2
QPTom
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Das mit der Nachfrist - die meist reaktionslos verstreicht - und dem daraufhin erklärten Rücktritt und Deckungsverkauf - an wen auch immer - ist in der Praxis am besten. Häufig gibts ein Versäumnisurteil auf Zahlung der Differenz ohne jede Verhandlung.

Ob es dem Autor die paar Mücken wert sind und er jemanden findet, der deshalb eine Klage verfasst, ist eine andere Frage.
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