16.05.2005, 17:13
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
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Zitat von Klaus H.
...nicht nur ethisch, auch rechtlich wäre es nicht einwandfrei. Das wäre dann nämlich vollendeter Betrug.
Auch wenn man ohne Schaden den Wagen zurückgibt ohne auf den Chip hinzuweisen, wäre es in meinen Augen Betrug, da eine Vermögensgefährdung für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals Vermögensschaden ausreicht.
Zu den Chips empfehle ich die aktuelle AMS.
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Volle Zustimmung!
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