Das sind aber jetzt Äpfel mit Birnen.
Die Befristung der Fahrerlaubnis wurde so um 2000 eingeführt im Zuge
der Einführung des neuen Europaführerscheins.
Der graue Lappen ist derzeit IMHO auch schon ungültig, die rosa Lappen
werden es in vier Jahren.
Für eine Staatsbürgerschaft brauche ich jedenfalles keine Erlaubnis.
Ich habe meine von Geburt an und so kann sie mir auch keiner nehmen.
Ayslbewerbern kann nach Anerkennung, diese auch wieder entzogen werden.
Der Paß weist eine Staatbürgerschaft nur aus, ist aber nicht die Grundlage
derselben.
Grüße
MB
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