Hallo Daniel,
sorry, ich habe noch mal genau gelesen. Wenn der Schaden durch das Öffnen der Tür des "gegnerischen" Fahrzeugs entstanden ist, würde ich die Sache genauso sehen wie mein Vorredner Klaus, einer Regulierung durch die Kfz-Haftpflicht sollte nichts im Wege stehen, einen Anwalt wirst Du eventuell jedoch trotzdem bemühen müssen. Für dessen Inanspruchnahme hat allerdings nach meiner Rechtsauffassung ebenfalls der Verursacher aufzukommen, da er diese Inanspruchnahme ja durch sein Verhalten verursacht hat/verursachen wird.
Was nun die Art der Reparatur betrifft bin ich Deiner Meinung, würde das aber vielleicht mit der Versicherung abstimmen, einen Kotflügel lackieren kosten bei mir in der Region in einem allerdings wirklich sehr guten Fachbetrieb immerhin die Kleinigkeit von € 1.000,-.
Nochmals Grüsse
Rainer
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