Hallo Daniel,
da der Schaden nicht durch das Kfz des Schädigers verursacht worden ist glaube ich eher nicht, dass dessen Kfz-Haftpflicht für den Schaden aufzukommen hat, sondern dessen private Haftpflichtversicherung, sofern er denn eine hat. Deren Adresse wirst Du aber kaum über das Kennzeichen erfahren. Sofern Du Mitglied in einem Automobilclub bist würde ich erstmal versuchen dort eine verbindliche Rechtsauskunft zu bekommen, ansonsten wirst Du wohl einen Anwalt Deiner Wahl konsultieren müssen, der den Schädiger sodann auffordert seine private Haftpflichtversicherung bekannt zu geben. So würde ich zumindest hier in Deutschand vorgehen, das Schweizer Recht kenne ich nicht. Auf jeden Fall viel Erfolg.
Grüsse in die Schweiz
Rainer
|