Zitat:
Zitat von gnarf
Es läuft also im Endeffekt doch darauf hinaus, dass er sein "Autoverhalten" einmal überdenken sollte.
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Er muss dieses "Hobby" ja nicht komplett aufgeben, es genügt, wenn er sich selbst eine gewisse "Diät" verordnet:
a) Maximal ein Fahrzeug pro Jahr mit Gewinn weiterverkaufen (Dann sollte er sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sehen, er betreibe den Fahrzeughandel geweblich).
b) Vor dem Weiterverkauf das Verstreichen der Spekulationsfrist abwarten oder mit dem Gewinn abzüglich Werbungskosten unterhalb des Freibetrages bleiben, oder, falls dieser einmal überschritten wird, das Spekulationsgeschäft korrekt in der Einkommensteuererklärung angeben.
Dann sollte gegen sein "Autoverhalten" nichts einzuwenden sein.
@7er Jens:
Einen Verlust aus Spekulationsgeschäften, der dann das übrige steuerpflichtige Einkommen (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) mindert, kann leider nicht geltend gemacht werden. Es können lediglich Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften miteinander verrechnet werden.
Das hat in der Tat schon Leute auf die Idee gebracht, ihre Gewinne aus Aktienspekulationen mit dem Wertverlust ihres nach weniger als einem Jahr weiterverkauften Privatwagens zu verrechnen. Ob das letztlich vom Finanzamt anerkannt wurde bzw. vor Finanzgerichten Bestand hatte, ist mir leider nicht bekannt. Wenn es Dich interessiert, musst Du mal nach ein paar Urteilen stöbern.