Als Jurist kann ich zu dem "seltsamen Hobby" des Bekannten sagen: Das Finanzamt wird sich die Angelegenheit dann näher anschauen, wenn bereits beim Ankauf auf Seiten des Bekannten eine sog. "Gewinnerzielungsabsicht" bestanden hat. Ist ja keines Falls selbstverständlich, daß ein Wagen nach mehrmonatigem Gebrauch und zusätzlichem Halter im Brief über den Einkaufspreis veräußert werden kann. Sobald aber dem Bekannten eine gewisse Systematik nachgewiesen werden kann (die bei 4 bis 5 Fahrzeugen im Jahr erreicht sein dürfte), betreibt er sein Hobby gewerbsmäßig (mit dem ganzen behördlichen Rattenschwanz, der da dran hängt).
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