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Alt 03.03.2005, 08:13   #27
Zwölfender
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Zitat:
Zitat von heppinger
Nee, schlaue Leute!!

Bei Alkohol im Straßenverkehr hört bei mir die "Freundschaft" auf...

Zur Info: Die Ausfallerscheinungen stellt ein Arzt fest, nicht die Polizei!

Und wenn die jemand mit 0,5 Promille hat, so sind wir uns wohl einig, dass diese Person nichts im Straßenverkehr zu suchen hat!!!

Gruß
heppinger
Hallo Hepp!

Leider Falsch... der Arzt stellt in seinem ärztlichen Berich lediglich die gesundheitliche und psychische Situation des Beschuldigten fest bei der Blutprobe.. wie der Typ sich während dem Fahren und bei der Kontrolle verhalten hat, das kann NUR die Polizei aktenkundig machen und sie entscheidet dann auch, ob eine Owi vorliegt oder eine Straftat.. Es kommt auf die Argumantation des Beamten an, WAS vorliegt!!! Arzt ist nur zuständig um legal an Blut zu kommen! grins

Glaub mir,, ich habe schon viel BLUT von Probanden gesehn! lach
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