Zitat:
Zitat von Zwölfender
Wird einem deutschen Staatsbürger von seiner zuständigen FS-Stelle nach Entzug der FE eine MPU angeordnet und dieser erwirbt dann unter vorgetäuschten Aufenthaltsverhältnissen in einem EU-Staat (Polen, CZ etc.) eine dortige FE, ist er ja IMMERNOCH ungeeignet zum Führen eines Kfz. in Deutschland.
Ergo sind bei polizeilichen Kontrollen und Feststellung eines Entzuges der deutschen FE die ausl. FE zu beschlagnahmen und der zuständigen FS-Behörde zur Entziehung der ausl. Fahrerlaubnis über das Ausstellungsland zuzuleiten.
Weiterhin bekommt der Fahrzeugführer noch Strafanzeige wegen Fahren ohne FE, da die ausl. FE in diesem Fällen eines Entzuges in D und gleichzeitig nicht durchgeführter MPU NICHT ausreicht!
Also für Leute, die in D die MPU nicht schaffen.. einfach fINGER WEG von den CZ oder PL-Führerscheinen.. ihr handelt euch NUR Stress ein!!!
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tschuldigung...das ich Dir da mal widerspreche....da sagen die Gerichte aber anders bzw.unterschiedlich....kenne selbst einen Fall,indem der Richter die verlangte MPU als schieren Unsinn abwies,da alle Auflagen des Probanten eingehalten wurden und trotzdem der MPU negativ ausfiel.....das eine ist das Recht nach Büchern, das andere teilweise gesunder o.ungesunder Menschenverstand eines Richters
Grüße Ralle