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Alt 22.02.2005, 20:06   #4
Lex
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Zitat:
Zitat von rednose
@Combat:
Man kann aber den Nutzungsausfall geltend machen, wenn man an Hand von Fotos (die der Gutachter/Werkstatt ja machen kann) die Reparatur nachweist.

Dann gibts Gutachtenpreis minus 16% Mwst plus Nutzungsausfall

Habe ich schon zweimal praktiziert...

Hatte ich auch vor, nach der Instandsetzung Foto's vom Auto zu machen,
um dann den Nutzungsausfall geltend zu machen. Ich denke werden sich wieder ziemlich anstellen ( keine Sorge Versicherung) aber da werden sie nicht mit duchkommen
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"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg
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