Zitat:
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Zitat von rednose
@Combat:
Man kann aber den Nutzungsausfall geltend machen, wenn man an Hand von Fotos (die der Gutachter/Werkstatt ja machen kann) die Reparatur nachweist.
Dann gibts Gutachtenpreis minus 16% Mwst plus Nutzungsausfall
Habe ich schon zweimal praktiziert... 
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Hatte ich auch vor, nach der Instandsetzung Foto's vom Auto zu machen,
um dann den Nutzungsausfall geltend zu machen. Ich denke werden sich wieder ziemlich anstellen ( keine Sorge Versicherung) aber da werden sie nicht mit duchkommen
