@union2000
Tach auch,
also eine Höchstgeschwindigkeitsfahrt bei dem Zählerstand finde ich doch recht gewagt. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt oder so!?
Jedenfalls schreiben die aktuellen BAs auch wieder für die dieselmotorbestückten Fahrzeugesowohl Drehzahl- wie auch Geschwindigkeitshöchstgrenzen für die ersten 2.000 Einfahr-km vor! (Motor, Getriebe, Hinterachse)
Doch Papier ist schließlich geduldig!?
Und obwohl ich mich penibel an die Einfahrvorschriften hielt, habe ich weiterhin nichts als Ärger mit meinem 'Versuchsträger'.
Gruß
C:\
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Weiterhin Dauerbaustellenbesitzer = enttäuscht-frustierter Besitzer
Geändert von Chris Angle (11.02.2005 um 18:55 Uhr).
Grund: dieselmotorbestückte Fahrzeuge eingefügt
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