Also, die Felgen wurden am 3.10.04 verkauft
Verkauf von privat und ohne garantie, ohne gewährleistung
Am 16.11.04 kam die erste schrifftliche beanstandung von seinem anwalt. Entweder wandlung oder 200euro zurück bzw der zurücktritt vom Kaufvertrag. Ich habe nicht reagiert...
E-mail beanstandung kam allerdings schon am 14.10.04
siehe hier:
"....Hallo .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. ..........habe es wieder gelöscht!!
.................................................. .................................................. .................................................. ............................................."
Dazu muss ich sagen das ich nie gesagt oder geschrieben hatte wie alt die felgen sind, nur das ich denke sie seien 1 1/2 Jahre alt aber ich wisse es nicht!
Desweiteren waren die hinteren reifen definitiv nicht abgefahren! Jedenfalls nicht als ich die abgeschickt hatte! Ehrlich! Und total zerkratzt waren die auch nicht, die sahen echt super aus und hatten keinerlei schäden! Wie beschrieben halt...
Und jetzt soll ich am ars... sein?? Dann könnte das ja jeder machen, wenn mir die felgen nicht mehr gefallen mach ich nen kratzer rein und zurück damit! Frechheit und ich habe keine rechtsschutzvers.!
Muss ich wohl doch zum anwalt, haben wir keinen unter uns der mir per email vielleicht nen tip geben kann??
Gruß
Geändert von Schulle (02.02.2005 um 23:22 Uhr).
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