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Alt 01.02.2005, 19:46   #3
acelogge
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Daumen nach oben Verdammtes e-Bay

Hi,für Deinen Fall sind mehrere Punkte wichtig!!
Wann wurden die Felgen verkauft?
Wann kam die erste Beanstandung bzw. Reklamation?
Hast Du die Felgen gewerblich verkauft?
Wenn nicht, hast Du den Passus "Privatverkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" mit angeführt?
Arglistige Täuschung fällt weg, da Du die Felgen sicherlich mit Photo annonciert hast, auf dem sowohl die Felgen als auch die Profiltiefe zu sehen ist.(Läßt sich mit jedem Bildbearbeitungsprogramm zehntel-Millimeter genau errechnen).
Und wenn der Verkauf schon tatsächlich länger zurückliegt, wird Deinem Gegner kein Gericht der Welt Recht zusprechen.
Gruß Reini
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