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Alt 01.02.2005, 12:09   #8
christian d
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Hallo,

also ich versteh' nicht so ganz, wo das Problem liegt. Der Einsatz von Nebellampen ist in der StvZO ganz klar geregelt. Und wenn man die Nebelscheinwerfer einsetzen darf, dann darf man das auch zusammen mit Standlicht, sonst bringt es bei Nebel ja auch nix.
Die Dinger haben einen ganz klaren Zweck. Sie haben einen breiteren aber kürzeren Lichtkegel und kaum Streulicht nach oben. Das reduziert bei Nebel die Eigenblendung, und zwar nur dann, wenn man das Abblendlicht ausmacht. Da man dann eh nur noch langsam fahren kann, reicht auch der kürzere Lichtkegel. Bei guter Sicht führt der andere Lichtkegel unter Umständen zur Blendung anderer Verkehrsteilnehmer und und die Benutzung ist daher, völlig zurecht, untersagt.
Und mal ehrlich, bei Tag mit Nebelleuchten und Standlicht fahren, was soll das? Da kann es sich doch nur um eine mehr oder weniger ausgeprägte Profilneurose handeln, oder...

Gruß,
Christian.
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