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Alt 31.01.2005, 08:56   #8
Tucklemuck
Wanderdünenhasser
 
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Zitat:
Zitat von waldi
Da mein E65 ja als Tageszulassung "künstlich gealtert" wird und ich praktisch einen "Gebrauchtwagen" lease, weiß ich nicht, ob ich bei einem solchen Schaden nochmals so glimpflich davon kommen werde.
Wie das? Die Garantie gilt zwei Jahre, oder? Ist es nicht egal, ob es ein "Vorführwagen" ist, oder eine "Erstzulassung"?

Ist auch für mich interessant, da ich auch eine Tageszulassung leasen werde...

Gruß
Tucklemuck
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