hab das gerade in nem forum gefunden. anscheinend gibt es die 7% regel vom skalenendwert nicht mehr.
mfg Benni
Die zulässige Tachoabweichung beträgt 10%+ 4 km/h. Die 7% vom Skalenendwert in den oberen 2/3 des Anzeigebereiches gibt's nicht mehr in der StVZO.
Gruß
Claudia
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