Zitat:
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Zitat von MR77
dass mein Beitrag hier zum Schauplatz für Auseinandersetzungen wird.
Gerade weil es so viele unterschiedliche Meinungen gibt, wollte ich hier mal beschreiben wie ich vorgegangen bin.
War heute beim TÜV, wird eingetragen sobald autom. LWR eingebaut ist.
Begründung der Eintragung: Bereits typgeprüfte Originalscheinwerfer. Nur Änderung des Leuchtmittels. Leuchtmittel hat E-Prüfzeichen. Also kein Problem soweit.
@Forums-Boss:
von mir aus können alle Beiträge gelöscht werden, ab wo es "unsachlich" wurde.
Gruß
MR 77
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Was ist Dein TÜV-Prüfer von Beruf??
Das Leuchtmittel ist BESTANDTEIL der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. D.h. anderes Leuchtmittel = Verlust der Zulassung!
Und kein TÜV in diesem Land kann diese wieder erteilen. Einzig und allein das lichttechnische Institut in Karlsruhe kann im Rahmen eines lichttechnischen Gutachtens diese Genehmigung erteilen. Und die Kosten hierfür möchte wahrscheinlich niemand wissen.
@krischi-box
Natürlich kannst Du legal Xenon im E32 nachrüsten. Das hab ich auch nirgendwo bestritten. Aber das geht einzig und allein mit den Original-Xenonscheinwerfern des E32. Alle Bastellösungen sind nicht eintragungsfähig.
Ciao
Amando