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Alt 26.12.2004, 17:42   #1
tobel
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Kulmbach
Fahrzeug: 735 iA E38;320d E46;Polo 6N
Standard Zylinderkopfdichtung und rechtliche Regelung

Hallo,
habe vor allem eine rechtliche Frage an Euch.
Habe im Juni bei meinem Golf die Zylinderkopfdichtung erneuern lassen, planen usw.
Jetzt ist sie schon wieder Defekt, ADAC war heute da und sich sicher dass es die Kopfdichtung ist
Wer gut rechnen kann, merkt dass ich das ganze erst vor 6 Monaten habe machen lassen
Jetzt meine Frage, habe ich auf Reparaturen eigentlich Garantie, und wenn ja , wie lange???
Ich hoffe mal ja , denn hab keinen Bock schon wieder 500€ in das Auto zu stopfen.
Für Eure Bemühungen danke ich schonmal im Vorraus,
Gruß Tobel
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