Normal sollte eine Abdeckung wiederverwendbar sein -denke ich- ; von daher kann ich die Argumentation der VG nachvollziehen. Wenn Deine Werkstatt das Ding zertrümmert hat, sollte sie das Teil auch nicht berechnen...
Nur ein Ansatz...
Mark
P.S.: Falls es eine Einbauanleitung von BMW gibt, die den Wechsel dieses Teils mit vorschreibt, laß Dir davon eine Kopie machen und reiche sie bei der VG ein.
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Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)
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