Zitat:
Zitat von 7er Jens
Laß es! Du müßtest einen Unfall beweisen. Dann müßtest Du beweisen, daß der Händler davon wußte. Wie willst Du beweisen, daß der Wagen nicht nur aus kosmetischen Gründen nachlackiert wurde, ist ja auch denkbar? Und das ganze nach 4,5 Jahren. Also ehrlich, wenn ich ein Händler mit ruhigem Gewissen wäre, was eine denkbare Konstellation ist, würde ich fragen, ob noch alles in Ordnung ist. Woher soll der wissen, was Du eventl. selbst reparieren lassen hast in 4,5 Jahren und was vorher irgendwo vom Vorbesitzer repariert oder lackiert worden ist.
Deine einzige Chance ist m.E., Du findest den Vorbesitzer, der den Unfall hatte(wenn es denn einen gegeben hat ) und der bestätigt, daß der Händler davon wußte. Ist wohl Deine einzige Chance.
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Hi,
das stimmt so nicht ganz.Mein Kumpel hat sich vor 2 Monaten im opel Autohaus einen 99er a6 TDI gekauft.Es kam hinterher raus das dieses Fahrzeug einen Front und Heckschaden hatte.Im Kaufvertrag steht nichts von Unfallschäden bekannt.
Opel nimmt das Auto zurück ist ja wohl klar(er wollte ein wenig Geld zurück auf Grund der Wertminderung, haben die aber nicht gemacht) das hätten die beim Ankauf sehen müssen so sagt es auch das Gesetz.
Er hat natürlich ein riesen theater gemacht auch mit Anwalt und die Sache wurde gewandelt.
Nachteil aber berechtigt sind seine 10000km die er mit dem Auto gefahren ist.Dafür wurden Ihm 800,-Euro abgezogen.
Geh zum Anwalt und Beweisumkehrpflicht besteht bei technischen Mängeln aber nicht bei Arglistiger Täuschung wie Unfall oder gedrehte Kilometer.
Und mal ehrlich wenn ein BMW Autohaus ein 7er ankauft wird das Auto gründlichst überprüft schon allein deswegen um beim Verkäufer den Preis zu drücken.(was in dem Ankaufvertrag steht würde mich mal interessieren)
Mit einem Gutachten lässt sich der Schaden ziemlich genau definieren.
Kannst du irgendwie nachweisen das dieses Auto einen Unfall hatte(Schloßträger gewechselt macht ja normal keiner zum Spass)
dann ist die zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt im Kaufvertrag und dieser wird dann gegenstandslos.
Ich als Händler hab schon viel erlebt und auch von Kollegen mitbekommen und in der Regel ist es so das der Kunde vorm Gericht meistens Recht bekam.
Grüsse Silvio