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Alt 18.12.2004, 22:41   #12
Kai R.
Mitglied
 
Registriert seit: 10.12.2004
Ort: Leverkusen
Fahrzeug:
Standard Vergiss das

Hallo,

Du hast keine Chance. Einfach abhaken.

1. Ist es kein Betrug, wenn ein Händler einen Unfallschaden nicht sieht. Das ist bestenfalls ein Sachmangel. Daraus hast Du nach 4,5 Jahren bestimmt keine Ansprüche mehr
2. Hat Dir der Händler keine Unfallfreiheit zugesichert
3. Würden Dich die Kilometerpauschalen bei Rückabwicklung nach 4,5 Jahren auffressen
4. Ist ein fachmännisch reparierter Unfallschaden völlig unproblematisch
5. Wirst Du nie schlüssig beweisen können, daß die Mängel, die Du an dem Auto hast (Du schreibst nicht welche) irgendetwas mit dem Unfall zu tun haben

Also reparieren oder verkaufen. Alles andere ist witzlos.

Viele Grüße

Kai
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