Hallo,
ich denke, bei der Rückgabe des Fahrzeugs mußt Du die Abnutzung des Fahrzeugs gegenrechnen lassen. Und bei 4,5 Jahren kommt eine ordentliche Fahrstrecke zusammen.
Es ist wohl eine Rechenaufgabe, um rauszukriegen, ob sich ein Streit lohnt.
Grüße
V.
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