....ist machbar, aber nur mit Rechtsschutzversicherung.
Im KFZ-Brief über die Kennzeichen der Vorbesitzer die jeweiligen Versicherungen ausfindig machen. Als Anwalt ruft man dort an, erzählt dies und das (Berufsgeheimnis), lässt mal in den PC schauen und sich die einzelnen Schadensfälle geben. Meistens wird einem auch gesagt, mit welchem Betrag reguliert wurde. Dann weiß man auch den Umfang des Vorschadens, das Datum etc..
Dann zügig draufhalten. Dein Anwalt sollte neben dem Zahlungsantrag gegenüber dem Händler den Hilfsantrag stellen, dass der Händler seine Ansprüche gegen den täuschenden Vorbesitzer abtritt (ggf. mit Streitverkündung). Dann ist dieser auch im Rennen.
Viel Erfolg!
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Gruß
Max
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