...m.E. ist damit der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt.... Außerdem interessiert Dich wohl weniger die strafrechtliche Seite als die Zivilrechtliche...
...das kann je nach schwere des Unfalls ein Sachmangel sein.... oder gar wirklich unfallfrei bei kleineren Blechschäden...
Viel Spaß bei der Rückabwicklung
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