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Alt 18.12.2004, 15:28   #5
John McClane
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Zitat:
Zitat von Tommy
Allerdings habe ich mein Fahrzeug bereits 4 1/2 Jahre. Ist es möglich nach dieser Zeit an den Händler heranzutreten und Forderungen zu stellen? Denn eins ist Sicher: Hätte ich damals von den Unfallschäden gewusst hätte ich dieses Fahrzeug niemals gekauft. Villeicht sind auch die diversen anderen Prbleme, die ich mit dem Fahrzeug habe, auf diese "alten" Unfallschäden zurückzuführen?

Im Vertrag steht zu Unfallschäden: "Dem Verkäufer sind keine bekannt." Sollte man nicht davon ausgehen können, dass bei einer Leasingrücknahme das Fahrzeug auf so erhebliche Vorschäden untersucht wird?
Ein Händler muss einen Wagen auf Unfallschäden untersuchen.

Hier habe ich ein Interner Link) OLG-Urteil für Dich >klick<.
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