Hi,
nein aus dem schneider ist der Verkäufer nicht.Betrug verjährt glaube ich erst nach vielen Jahren.Das Autohaus muss jeden Schaden definieren.Wenn die schreiben keine bekannt kaufst du es als schadensfrei.
Du kannst ein Gutachten erstellen lassen und im Ernstfall müssen die das Auto zurücknehmen sogar zu dem Preis was du bezahlt hast sowie deine Reparaturkosten usw.Abgezogen werden ein centbetrag? für gefahrene Kilometer.
Das mit der Rücknahme habe ich schon alles erlebt ist allerdings schon 4 jahre her.
Problematisch wirds wenn du gewerbetreibener Händler bist weil dann sagt das Gesetz aus das du das hättest sehen müssen.
Frag dein Anwalt.
der Verkäufer ist verpflichtet gerade BMW-Autohaus das Auto zu prüfen beim Ankauf und mich würde mal interessieren was in dem Ankaufvertrag steht.
Also Möglichkeiten um das Auto zurückzugeben oder Geld zu bekommen sind da.Wenn das Auto wirklich einen Schaden hatte ist es ja weniger Wert.
Vielleicht rufst du mal den Vorbesitzer an,mache ich z.Bsp.bei jedem Auto.
grüsse Silvio
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